Unser Konzept

Der Hort ist eine wichtige Lebens- und Freizeitstätte, eine kulturelle, kindgemäße Einrichtung, wo sich Kinder gerne aufhalten, Freude empfinden, vielfältige soziale Beziehungen entstehen, ästhetisches Empfinden geweckt wird. Sportliche Aktivitäten tragen zur Gesunderhaltung und Förderung der Motorik bei und die Freizeit ist auf das Engste mit Natur und Umwelt verbunden.Die Achtung vor dem Menschen und die Wertschätzung des Lebens im Sinne des christlichen Glaubens sind Grundprinzipien, unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht und Status.

Es gibt keine Trennung nach sozialen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten. Jedes Kind ist uns gleich viel wert.“Eine elementare und bedeutsame Bildung ist eine Alltagspädagogik vom Kinde aus.” Voraussetzung hierfür ist das Wecken und Zulassen der kindlichen Neugier.

“Bildung ist eine tägliche aktive Selbstbewegung, Such- und Selbstbildung.”

Unsere Aufgabe hierbei ist eine begleitende und unterstützende, keine belehrende.Gebildete Erwachsene sind Kindern behilflich “ihren eigenen Lebenswert zu erfassen, Lebensräume zu entwickeln und seelische Grundbedürfnisse befriedigt zu bekommen. Sie sorgen für eine alltagsorientierte, lebendige Bildungsatmosphäre.” Auf diese Weise wird es unnötig, das Kind zu belehren und ihm Wissen beizubringen. Eine der Grundlagen unserer Arbeit ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Das partnerschaftliche Miteinander und der regelmäßige Austausch machen ein einheitliches Handeln und damit eine klare Orientierung für das Kind erst möglich.

Auszüge aus
Dr. Armin Krenz
“Bildung von Kindern im Kindergarten(alter) – Lernen zwischen Leistung und Lust, Anleitung und Spiel”

Neues Konzept 2023

  • Therapeutenbesuche im Haus -> Ergotherapie, Logopädie, Sozialpädagogen, Heilpädagogen
  • Inklusion
  • Kinder mit besonderem Förderbedarf
  • tiergestützte Therapie
  • Kleingruppen nach Bedarf : Sport, Sprachfördergruppen, Kreativgruppen usw.
  • Schule, Förderschule, Kindergarten, Mittagsbetreuung, Horte, Familienzentrum
  • “Rosenheimer Weg” zur Kooperation zwischen Schule und Hort
  • Hospitation, Lehrergespräche (nach Absprache mit den Eltern)
  • Schnuppertage für die zukünftigen Hort-Kinder
  • Arbeitskreise
  • Treffen der Leitungen
  • Präsentation bei der Schuleinschreibung
  • Jugendamt, Hilfe zur Erziehung
  • In Fällen von drohender seelischer Behinderung (§ 35a)
  • Erstellen von Förderplänen in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Sozialpädagogen des Jugendamtes
  • Zusammenarbeit mit Ergo-Therapeutin, Logopädin, Musikpädagogin, Sozialpädagogen mit Psychologen nach deren Erstellung von Gutachten
  • Integration in Form von Teilnahme an Festen
  • Aufführungen der Hort-Kinder
  • Spielstationen beim Stadtteilfest
  • gemeinsame Ferienaktionen
  • Arbeitskreis Jugend und Familie

Besondere Angebote und AGs

 

Chor und Rhythmik

Wir lernen Lieder, die uns durch das Jahr geleiten und die zu Gottesdiensten und Festen gesungen werden. Wir begleiten sie mit Instrumenten wie Triangel, Tambourin und Rassel, mit Körperpercussions oder Bewegung. Besonders schön finden wir Kanons oder mehrstimmige Lieder. Wir spielen mit Takt und Rhythmus und für kleine Mozarts und Beethovens steht ein Klavier zur Verfügung.

Traumreisen und Entspannung

Leise Musik, eine ruhige Stimme, die eine zauberhafte Geschichte erzählt; wir schließen die Augen und begeben uns auf eine wundersame Reise. Die Fantasie nimmt uns mit in ferne Länder, auf hohe Berge, über´s weite Meer oder wo immer wir uns hin wünschen oder träumen.

Theater und Literatur

Am liebsten spielen wir lustige Geschichten wie die von Findus und Pettersson. Auch Märchen standen schon auf dem Programm. Zur Theaterarbeit gehören neben dem Textlernen das Nähen der Kostüme und das Bauen der Kulissen. All das machen wir selbst, sitzen an der Nähmaschine und arbeiten mit Säge und Akkuschrauber. Die Texte erarbeiten wir zusammen. Manchmal „spielen“ wir auch mit der Sprache, sprechen im Reimen oder erfinden Quatschgeschichten.

Handwerk

Nicht nur für´s Theater, auch z. B. für den Oster- und Weihnachtsbasar stellen wir Hübsches und Praktisches aus Holz und Stoff her. Wer mag, kann sogar einen Nähmaschinen-Führerschein machen oder eine Mütze oder einen Schal häkeln oder stricken.

Manchmal gehen Dinge wie Fahrzeuge oder anderes Spielzeug kaputt. Dann ist es gut einen Erzieher zu haben, der zusammen mit den Kindern den Werkzeugkasten holt und die Sachen repariert.

Die Kinder erfahren, wie viel Zeit und Arbeit es erfordert Gegenstände herzustellen oder zu reparieren und können sie daher viel mehr wertschätzen.

Mädchen-Gruppe

Speziell die heranwachsenden jungen Damen interessieren sich für Themen wie Kosmetik, Hygiene, Backen und Kochen oder Mode und Vieles mehr. Daher genießen sie es besonders, mit einer Erzieherin durch Geschäfte und Drogeriemärkte zu bummeln und Seifen oder Pflegestifte herzustellen.

Manche Themen sind nicht für alle Kinder geeignet oder interessant; manchmal gibt es Fragen oder Sorgen, die nicht jeder hören soll. Diese Gruppe gibt den richtigen Rahmen für vertrauensvolle Gespräche.

In den Ferien gestaltet der Hort für die Kinder ein interessantes und abwechslungsreiches, spannendes und erholsames Programm und gibt gerade berufstätigen Eltern die Sicherheit, ihre Kinder gut und zuverlässig betreut zu wissen. In den Ferien wird eine Ganztagsbetreuung von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis 16:00 Uhr angeboten.

Im Hort finden die Kinder ebenso Geborgenheit wie auch genügend Freiraum, ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen und ihren Interessen nachzugehen.

Gemeinsam mit den Kindern werden im Vorfeld Ideen und Wünsche für das Ferienprogramm gesammelt. Die Erzieher planen und organisieren – zum Teil in Zusammenarbeit mit Eltern und Elternbeirat sowie anderen Institutionen – Angebote und Ausflüge.

Höhepunkte sind Waldtage, Besuch des Ponyhofs, Wanderungen, Bergtouren und Klettern, Sportfeste, Eislaufen, mehrtägige Skikurse, Schlitten fahren, Schwimmbad-, Museums- und Ausstellungsbesuche, Kino, Theater, Veranstaltungen der „Sozialen Stadt“ u.v.m…

Daneben bleibt noch ausreichend Zeit für selbstständige Aktivitäten der Kinder und gezielte Angebote der Erzieher (Computer, kreatives Gestalten, Tisch- und Brettspiele, Sport und Tanz usw.).

Insgesamt betrachtet zeigen wir den Kindern Wege, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, und Möglichkeiten, ihre Interessen und Neigungen in die Tat umzusetzen, während ihre Eltern mit ruhigem Gewissen ihrem Beruf nachgehen können.

Für besonders wertvoll erachten wir dabei die vielfältige und abwechslungsreiche Umgebung unserer Stadt, die eine Freizeitgestaltung für wenig Geld ermöglicht oder sogar kostenlos für jeden etwas bereithält.

Eine Herzensangelegenheit ist das kostenfreie Nutzen unserer vielfältigen Umgebung. Die Kinder sollen diese Erfahrungen mit nach Hause tragen, damit alle Familien Zugang bekommen können.

Laut unserer Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) des Landratsamts Rosenheim dürfen im Betrieb bis zu 60 Kinder betreut werden. Regelmäßige Betriebsprüfungen setzen die gesetzlichen Vorschriften voraus und Mitarbeiter des Landratsamts stehen uns bei pädagogischen Fragen stets zur Seite. Unserer Arbeit liegen das Sozialgesetzbuch VIII (insbesondere § 35a, § 8a, § 72a) und das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz zugrunde. Überdies gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1990 verankerten Rechte auf Gesundheit, Erholung, Spiel und Freizeit, Bildung und Meinungsbildung, Fürsorge und Förderung bei Behinderung, Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung, vor Kinderprostitution und Kinderpornographie, das Verbot des Einsatzes von unter 15jährigen bei bewaffneten Konflikten sowie das Recht auf Beschwerde bei Kinderrechts-Verletzungen.

Im BayKiBiG sind Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag verankert. Inhalte sind die Vermittlung der Basiskompetenzen, themenbezogene und -übergreifende Bildungsbereiche sowie Schlüsselprozesse für die Bildungs- und Erziehungsqualität. Zusätzlich gilt die Verordnung zur Ausführung des BayKiBiG als wichtige Gesetzesgrundlage für die pädagogische Arbeit im Hort.

Auf Bundesebene regelt das Sozialgesetzbuch, auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), die pädagogische Arbeit zusätzlich.

Das SGB regelt das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung, die Vermeidung von Benachteiligung, die Beratung und Unterstützung der Eltern, den Schutz des Kindeswohls sowie die Eingliederungshilfe von Kindern, denen eine seelische Behinderung droht.