Aufnahmegebühr 10,00 €
Stunden /Tag – Beitrag /Monat
3-4 Stunden 130,00 €
4-5 Stunden 140,00 €
5-6 Stunden 150,00 €
6-7 Stunden 160,00 €
7-8 Stunden 170,00 €
Spielgeld monatlich 10,00 €
Essen- Getränkegeld monatlich 90,00 €
14 Tage Ferienbetreuung inklusive, weitere Tage können gegen Aufpreis gebucht werden.
Die Schließtage werden im Oktober bekannt gegeben.
An zwei Fortbildungstagen, die kurzfristig bekannt gegeben werden, ist der Hort ebenfalls geschlossen.
Die Beiträge sind auf 12 Monate berechnet.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
spätestens aber am 31.05. zum 31.08. Schuljahresende.
Gesetzliche Grundlagen
Unserer Arbeit liegen das Sozialgesetzbuch VIII (insbesondere § 35 a) und das Bayerische Kinder-Bildungs- und Betreuungsgesetz zugrunde.
Das SGB regelt das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung, die Vermeidung von Benachteiligung, die Beratung und Unterstützung der Eltern, den Schutz des Kindeswohls sowie die Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder. Im Baykibig sind Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag verankert. Inhalte sind die Vermittlung der Basiskompetenzen, themenbezogene und übergreifende Bildungsbereiche sowie Schlüsselprozesse für die Bildungs- und Erziehungsqualität.