Aufnahmegebühr 10,00 €
Stunden /Tag – Beitrag /Monat
bis 4 Std. 100,00 €
4 – 5 Std. 110,00 €
5 – 6 Std. 120,00 €
6 – 7 Std. 130,00 €
7 – 8 Std. 140,00 €
8 – 9 Std. 150,00 €
Spielgeld monatlich 10,00 €
Essen- Getränkegeld monatlich 80,00 €
14 Tage Ferienbetreuung inklusive, weitere Tage können gegen Aufpreis gebucht werden.
Der Kinderhort hat 20 Tage im Schuljahr geschlossen.
Die Schließtage werden im Oktober bekannt gegeben.
An zwei Fortbildungstagen, die kurzfristig bekannt gegeben werden, ist der Hort ebenfalls geschlossen.
Die Beiträge sind auf 12 Monate berechnet.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate
spätestens aber am 31.05. zum 31.08. Schuljahresende.
Gesetzliche Grundlagen
Unserer Arbeit liegen das Sozialgesetzbuch VIII (insbesondere § 35 a) und das Bayerische Kinder-Bildungs- und Betreuungsgesetz zugrunde.
Das SGB regelt das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung, die Vermeidung von Benachteiligung, die Beratung und Unterstützung der Eltern, den Schutz des Kindeswohls sowie die Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohte Kinder. Im Baykibig sind Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag verankert. Inhalte sind die Vermittlung der Basiskompetenzen, themenbezogene und übergreifende Bildungsbereiche sowie Schlüsselprozesse für die Bildungs- und Erziehungsqualität.